Entsorgung von Elektro-Altgeräte für B2B-Kunden
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht mehr genutzt werden, werden als Altgeräte bezeichnet. Altgeräte sind getrennt vom normalen Abfall gesondert und qualifiziert zu entsorgen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Batterien und Akkus gehören ebenfalls zu den Altgeräten und müssen ebenfalls gesondert und qualifiziert entsorgt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Wenn ein von uns hergestelltes oder vertriebenes Gerät zu einem Altgerät geworden ist und sie es zurückgeben möchten, dann kontatieren sie uns bitte direkt über folgende Mail-Adresse:
Entsorgung@messbar.de.
Fügen Sie bitte die Auftrags-, Rechnungs- oder Lieferschein-Nummer an um uns die Arbeit zu vereinfachen, alternativ reicht auch ein Foto des Altgerätes. Wir setzen uns dann mit ihnen in Verbindung um die Vorgehensweise der Entsorgung über uns abzusprechen.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.